Unsere Tipps-

Zum richtigen Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

 
 
  • Anfallende Abfälle müssen zur Verbren­nung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusam­men­ge­fasst werden. Flächen­haf­tes Abbrennen ist unzulässig.
  • Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauch­ent­wick­lung verbrennen.
  • Der Verbren­nungs­vor­gang ist durch Pflügen eines Randstrei­fens so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten werden kann und dass hierdurch keine Verkehrs­be­hin­de­run­gen oder andere erhebliche Beläs­ti­gun­gen sowie gefahr­brin­gen­der Funkenflug entstehen.
  • Abstände zu benach­bar­ten Grund­stücken und sonstigen gefähr­de­ten Objekten sind wie folgt einzu­hal­ten, Minde­sta­b­stände dürfen keines­falls unter­schrit­ten werden: 200 Meter von Autobahnen, 100 Meter von Bundes-, Land- und Kreis­s­tra­ßen, 50 Meter von Gebäuden und Baumbe­stän­den.
  • Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, ebenso nicht zwischen Sonnen­un­ter und -aufgang.
  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuer­stelle vollstän­dig erloschen sein.
  • Die Verbren­nungs­rück­stände sind alsbald in den Boden einzu­ar­bei­ten

Generell muss das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen bei der Gemeindeverwaltung Bischweier angemeldet werden.

Hierzu nutzen Sie am Besten das Formular der Gemeinde Bischweier.
Weitere Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter 07222 / 9434-25.

Diese Information ersetzt in keinem Fall eine Rechtliche Beratung! 
Textquelle: Stadt Karlsruhe